Bewerbungskosten – Absetzen in der Steuererklärung für 2009/2010

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  1. Teil 1: Allgemeine Erklärung zu den Bewerbungskosten und der Steuererklärung
  2. Teil 2: Kostennachweis und Versandnachweis
  3. Teil 3: Gesetzesgrundlage und Höhe der Absetzbarkeit

Teil 1: Allgemeine Erklärung zu den Bewerbungskosten und der Steuererklärung

Sie haben noch nicht Ihre Steuererklärung für 2010 oder durch eine Fristverlängerung die Steuererklärung für 2009 gemacht und wollen noch Ihre Bewerbungskosten von der Steuer absetzen? Kein Problem, besserbewerben.de erklärt Ihnen wie es geht, ob es eine Pauschale gibt und welche Nachweise Sie brauchen. Mit dieser Anleitung können Sie ohne Probleme Ihre Bewerbungskosten steuerlich absetzen. Wie Sie das machen, lesen Sie nachfolgend:

Teil 2: Kostennachweis und Versandnachweis

Sie können in Ihrer Steuererklärung in Anlage N unter Werbungskosten Ihre Bewerbungskosten steuerlich absetzen. Dabei ist es gleich, ob Ihre Bewerbungen erfolgreich waren oder nicht, alle Kosten können Sie unter den Werbungskosten auflisten. Sie benötigen allerdings einen Kostennachweis, das Ihnen die Kosten für die Bewerbungen wirklich entstanden sind und andererseits einen Versandnachweis.

Um Ihnen beide Punkte, also den Kostennachweis sowie den Versandnachweis so einfach wie möglich zu gestalten, hat besserbewerben folgenden Service für Sie: Lassen Sie sich bequem von besserbewerben.de Ihre Bewerbungen drucken und versenden. Alle Bewerbungsmappen werden versandkostenfrei innerhalb Deutschlands für Sie verschickt und es gibt sie in 3 Preiskategorien. Die preiswerteste Bewerbungsmappe gibt es schon für 4,95 €. Sehen Sie hier wie einfach besserbewerben.de funktioniert oder starten Sie gleich und verschicken Sie Ihre erste Bewerbungsmappe. Wenn Sie die Bewerbungen direkt an den Arbeitgeber verschicken, so erhalten Sie auch gleich den benötigten Versandnachweis. Den Kostennachweis bekommen Sie immer mit der besserbewerben.de Rechnung.

Teil 3: Gesetzesgrundlage und Höhe der Absetzbarkeit

Gesetzesgrundlage
Das Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt mit § 9 Abs. 1 Satz 1 folgenden Sachverhalt wieder: Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Sicherung und zum Erhalt von Einkünften. Abzugsfähig sind demnach auch vorweggenommene Werbungskosten wie Bewerbungskosten für eine neue Arbeitsstelle.

Zur Höhe der Absetzbarkeit
Das Finanzgericht Köln hat im Jahre 2004 (Az. 7 K 932/03) folgendes Urteil erlassen: Bewerbungskosten sind pauschal und ohne weitere Nachweise wie folgt abziehbar: Bewerbung schriftlich mit Bewerbungsmappe 8,50 €.

Herzlichen Glückwunsch, Sie können nun Ihre Steuererklärung mit den erfassten Bewerbungskosten in Anlage N unter Werbungskosten einreichen.

Besuchen Sie die umfangreiche besserbewerben.de Hilfe Rubrik. Dort gibt es noch weitere hilfreiche, kostenlose Anleitungen, beispielsweise wie man ein Deckblatt erstellt oder was man alles beim Bewerbungsfoto beachten muss.

Ihr besserbewerben.de Team

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